Bestattungsvorsorge

Wohl jeder Mensch hat eine mehr oder minder genaue Vorstellung, wie er bestattet werden will. Vielleicht soll es eine bestimmte Bestattungsart oder ein bestimmter Friedhof sein, eventuell bestehen Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier oder für das eine, ganz besondere Lied, das zum Abschied gespielt werden soll. Wissen Ihre Angehörigen über all diese Wünsche Bescheid?

Vermutlich nicht – und darum ist es sinnvoll, sie niederzulegen. Wir vom Ersten Giengener Bestattungsinstitut Leibersberger sorgen dann für eine zuverlässige Umsetzung Ihrer Entscheidungen. Gleichzeitig bieten wir Ihnen die Möglichkeit, alle Kosten der Bestattung schon weit im Voraus abzusichern. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag kalkulieren wir die Kosten aufgrund Ihrer Bestattungswünsche seriös und transparent. 

Den berechneten Betrag können Sie dann schon frühzeitig auf einem Konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG anlegen. Hier ist es im Falle einer zukünftigen finanziellen Bedürftigkeit sogar vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Von diesem Konto aus werden dann alle Positionen bezahlt, die Sie zuvor festgelegt haben. Und sollten sich während der Vertragslaufzeit Änderungen Ihrer Wünsche ergeben, können wir den Vertrag jederzeit problemlos entsprechend anpassen.


Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Verfügungen

Das Privileg der Erwachsenen ist es, das eigene Leben selbstverantwortlich zu gestalten. Wollen Sie dieses Recht am Ende aufgeben?

Patientenverfügung

Nur Sie selbst sollten entscheiden, welche Therapien oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen wollen. Eine Patientenverfügung ist dafür der richtige Weg. Am sinnvollsten legen Sie Ihre Wünsche mithilfe der Hausärztin oder des Hausarztes nieder. Hilfe und Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

Vorsorgevollmacht

In Ergänzung sollten Sie über eine Vorsorgevollmacht nachdenken, um einen Menschen zu bestimmen, der im Ernstfall an Ihrer Stelle Entscheidungen – auch in finanzieller Hinsicht – treffen soll.

Organspende

Die Frage einer Organspende ist eine persönliche Entscheidung. Wichtig zu wissen: Sie können selbst festlegen, welche Organe oder Gewebe im Sterbefall zu Transplantationszwecken entnommen werden dürfen. Sollten Sie Ihre Entscheidung irgendwann einmal ändern, können Sie Ihren Organspendeausweis bzw. die Online-Registrierung jederzeit entsprechend anpassen. 

Erbrecht

Testament

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem § 1922 ff. BGB. Im Rahmen dieser gesetzlichen Erbfolge sind Ehepartner, Kinder und Kindeskinder zuerst erbberechtigt, anschließend Geschwister und danach Onkel, Tanten sowie weitere Verwandte. Falls diese Regelungen nicht ausreichen oder ein besonderes Erbstück einer bestimmten Person vermacht werden soll, kann die Abfassung eines Testaments sinnvoll werden. Dieses sollten Sie zwecks rechtssicherer Formulierung unbedingt mit der Hilfe eines Notars oder Fachanwalts für Erbrecht verfassen.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. 
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass

Praktisch jeder Mensch hat heute eine Vielzahl an Konten bei den unterschiedlichsten Webanbietern – angefangen beim E-Mail-Postfach über Online-Shops bis hin zu Messenger-Services und Online-Banking. Diese zu finden und zu löschen kann mühsam sein. Manchmal ist es auch gar nicht gewünscht, wenn beispielsweise Social-Media-Accounts in Form einer Trauerseite weiter erhalten werden sollen.

Wir vermitteln Ihnen gerne einen professionellen Nachlassverwalter, der Sie beim Finden der digitalen Konten und bei der Übertragung der Nutzerrechte unterstützt.