Erste Schritte
Bei einem Sterbefall muss zunächst der Arzt verständigt werden – nach Möglichkeit der Hausarzt. Ist dieser nicht verfügbar, benachrichtigen Sie den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117. Sollte der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim eintreten, übernehmen die dort beschäftigten Kräfte diese Aufgabe.
Anschließend informieren Sie uns, das Erste Giengener Bestattungsinstitut Karl-Otto Leibersberger. Wir sind rund um die Uhr unter
07322 8598
für Sie erreichbar. Als Ihr erster Ansprechpartner kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte.
Dokumente im Trauerfall
Bei der Bearbeitung eines Trauerfalls benötigen wir einige Dokumente. Sind diese nicht zu finden oder verloren gegangen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung:
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch (liegt kein Auszug aus dem Familienbuch vor, gilt die Heiratsurkunde)
- bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherung
- Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag, Versicherungspolicen
Bestattungsformen & Grabarten
Im Bestattungsrecht des Bundeslands Baden-Württemberg sind die Möglichkeiten von Beisetzungen reglementiert. Bei allen Formen – sofern es sich nicht um muslimische Bestattungen handelt – gilt die Sargpflicht.
Erdbestattung
Eine Erdbestattung des Verstorbenen im Sarg auf dem Friedhof kann in einem Reihen- oder Wahlgrab erfolgen. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, Wahlgräber können von der Familie bestimmt werden. Wahlgräber können auch mehrere Grabstellen umfassen. Das Nutzungsrecht kann hier nach örtlichen Vorschriften verlängert werden.
Hinzukommen auf vielen Friedhöfen auch Rasengräber (pflegefrei) und anonyme Beerdigungen.
Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung erfolgt zuerst die Kremierung in einem Sarg, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt wird. Für diese Beisetzung bestehen zunächst einmal die gleichen Möglichkeiten, die auch für Särge vorgesehen sind. Hinzukommen Beisetzungen in einer Urnenwand – einem sogenannten Kolumbarium – einer Urnenstele oder in pflegefreien Rasengräbern. Auch für die nachfolgenden Bestattungsarten ist eine Feuerbestattung die Voraussetzung.
Waldbestattung
Bei Waldbestattungen wird eine Urne im Wurzelwerk eines mächtigen Baums in einem dafür ausgewiesenen Waldgebiet beigesetzt. Eine kleine Plakette am Stamm oder im Boden kündet vom hier beigesetzten Menschen. Die Grabpflege wird der Natur überlassen.
Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird die Urne durch eine von uns beauftragte Seebestattungsreederei auf einem der Weltmeere, meist der Nord- oder Ostsee, in einem dafür freigegebenen Gebiet ins Wasser gelassen. Anschließend erhalten die Hinterbliebenen die nautischen Daten der Beisetzungsstelle zum Andenken.
Trauerdruck
Die Online-Welt bestimmt das Leben und Kommunikation findet zu einem sehr großen Teil über Messenger-Dienste statt. Wenn es allerdings persönlich wird, sind sie der falsche Weg – dann ist das gesprochene Wort nur durch den individuell gestalteten Trauerdruck zu ergänzen.
Wir gestalten Traueranzeigen, Danksagungen und Gedenkbilder nach Ihren Wünschen, stilsicher und mit dem liebevollen Blick für das Detail. Diese Anzeigen können Sie postalisch versenden oder auch als Anzeige in der Zeitung platzieren. Und natürlich können Sie diese später auch online als Abschiedsgruß in eine Website einbinden.