Das Wahlgrab

Das Wahlgrab ist eine Grabform, die als Einzel- oder auch als Familiengrab genutzt werden kann, also der Bestattung eines oder mehrerer Verstorbener dient. In dieser Grabart kann sowohl ein Sarg aber ebenso eine Urne bestattet werden. Es besteht oft auch die Möglichkeit, die Bestattung zweier Särge oder Urnen übereinander statt nebeneinander durchzuführen. Das Grab wird von den Hinterbliebenen individuell ausgewählt oder für den Fall des eigenen Ablebens bereits zu Lebzeiten erworben.

Bei Wahlgräbern beträgt die Ruhezeit meist 20 bis 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann die Nutzung des Grabes gegen die Zahlung einer Gebühr verlängert werden. Dies ist bei Reihengräbern beispielsweise meist nicht möglich, da diese nach Ablauf der Ruhezeit sofort neu vergeben werden. Durch die Verlängerung können Familiengräber über Generationen erhalten werden.

Zurück zur Übersicht