Das Reihengrab

Beim Reihengrab handelt es sich in der Regel um ein Einzelgrab. Die Grabstelle wird vom Friedhofsträger in Reihenfolge vergeben. Daher besteht durch die Angehörigen keine Einflussnahme auf die Auswahl der genauen Lage der Grabstelle. Reihengräber sind Einzelgräber, bei denen die Ruhezeit nach Ablauf in der Regel nicht verlängert werden kann.

Das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstelle beläuft sich üblicherweise auf 20  Jahre. In einem Reihengrab kann im Regelfall nur eine einzige Beisetzung durchgeführt werden, eine Nutzung als Familiengrab ist daher ausgeschlossen. Diese Grabart lässt die Bestattung von Särgen und Urnen zu.

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