Feuerbestattung

Die Feuerbestattung kann auf allen Friedhöfen durchgeführt werden. Wir führen diese in der von Ihnen bzw. vom Verstorbenen gewünschten Beisetzungsform für Sie durch. Die Trauerfeier einer Feuerbestattung kann entweder mit der Urne oder dem Sarg erfolgen. Bei einer Trauerfeier mit Urne folgt anschließend der Gang zum Grab. Bei einer Trauerfeier mit dem Sarg findet die Urnenbeisetzung an einem Folgetermin statt.

Die Feuerbestattung wird auch Kremierung, Kremation oder Einäscherung genannt. Darunter wird die Veraschung eines Verstorbenen verstanden. In Mitteleuropa findet die Veraschung in einem Krematorium statt. Grundsätzlich wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert. In Deutschland ist es Vorschrift, diesen Vorgang unter Verwendung eines Sarges durchzuführen. Die Asche des Verstorbenen wird für gewöhnlich in einer Urne beigesetzt.

Außerdem wird nach deutschem Recht für die Feuerbestattung eine Sondergenehmigung benötigt, weshalb vor der Einäscherung eine weitere (sogenannte) Leichenschau durch einen Rechtsmediziner oder Amtsarzt stattfindet. 

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