Das Urnengrab

Bei einem Urnengrab handelt es sich um eine Grabstelle in der Erde (ca. 80 x 80 cm groß) in welcher die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt wird. Deshalb ist eine Feuerbestattung die Voraussetzung für ein Urnengrab.

Für gewöhnlich liegen die Ruhezeiten eines Urnengrabs zwischen 20 und 25 Jahren. Sie hängen, wie auch die Tiefe des Grabes, von der geltenden Friedhofsatzung ab. Da die Bodenbeschaffenheit der Friedhöfe unterschiedlich ist, kann auf einem Friedhof die Mindesttiefe eines Urnengrabes bei 80 cm und bei anderem bei nur 70 cm liegen.

Das Urnengrab kann als Reihengrab oder als Wahlgrab angelegt werden. Reihengräber sind im Gegensatz zu Wahlgräber in der Regel Einzelgräber. Bei einem Wahlgrab ist die Beisetzung mehrerer Urnen möglich und Sie können die genaue Position des Grabes auf dem Friedhof selbst wählen. Diese Auswahl ist bei Reihengräbern leider nicht möglich, da diese der Reihe nach vergeben werden.

Für Reihengräber und Wahlgräber kann ein Grabstein ausgesucht werden. Bei einem Familiengrab bzw. Gruppengrab werden normalerweise alle Namen auf den selben Grabstein graviert. Bei anonymen Beisetzungen wird auf den Grabstein verzichtet und die Urne meist auf einer Rasenfläche beigesetzt. 

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